FAQ

FAQ für Eltern(beiräte)

Wir bauen diese Seite ab November 2025 langsam auf!

Schließtage

Nach § 27 Abs. 3 KiBiz darf es nicht mehr als 27 Schließtage geben. Dazu zählen neben den Ferien auch Brauchtumstage (Rosenmontag, Weiberfastnacht), Konzeptionstage und Betriebsausflüge o.ä. Nicht ganz klar ist der Bezugszeitraum. Wahrscheinlich sind es 27 Schließtage im Kitajahr (also vom 01.08. bis zum 31.07.) und nicht das Kalenderjahr.

Übrigens: Im Gesetzt steht, dass es nur 20 Schließtage sein sollen! Die Träger nutzen aber i.d.R. das Maximum von 27 Tagen aus.

Was mache ich, wenn ich keine Betreuung an Schließtagen habe?

Im § 27 Abs. 5 KiBiz heißt es:

„(5) Kindertageseinrichtungen sind verpflichtet, Eltern von Kindern, die bei Schließung der Einrichtungen an Ferientagen weder von ihren Eltern noch auf andere Weise angemessen betreut und gefördert werden können, auf die Pflicht der Jugendämter hinzuweisen, eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen und diese dabei soweit möglich zu unterstützen.“

Das bedeutet Eltern haben auch in den Ferien ein Anrecht auf Betreuung, wenn eine Betreuung sonst nicht angemessen gewährleistet werden kann. „Nicht angemessen“ ist es sicherlich, das Kind mit auf die Arbeit nehmen zu müssen. ALSO das Jugendamt muss eine Betreuung sicherstellen. Bisher ist das so geregelt, dass es 2-3 Kitas in Bonn gibt, die zu der Zeit offen haben und das Kind prinzipiell aufnehmen würde. Tatsächlich ist diese Möglichkeit aber kaum bekannt und wird aus praktischen Gründen wenig genutzt. Der JAEB wird sich diesem Thema annehmen und versuchen hier praktische Lösungen zu finden. Wichtig ist: Macht Eure Bedarf frühzeitig bekannt, gerne unterstützen wir Euch dabei. Wenn sich ein paar Eltern finden, können wir das auch koordinieren.

Essensgeld

Darf die Kita das Essensgeld einfach erhöhen?

tba

Wie hoch ist das Essensgeld in unserer Kita im Vergleich zu anderen Kitas?

Fragen -> Antworten

Nach oben scrollen