E-Mailvorlage zur Erstattung von Elternbeiträgen

Der General Anzeiger berichtet bereits im November 2024 über folgenden Fall:

Eine alleinerziehende Mutter bekam im Jahr 2023 eine Inflationsausgleichsprämie und rutschte daraufhin in eine höhere Beitragsstufe bei den Elternbeiträgen für die OGS und musste daraufhin ordentlich nachzahlen. (Artikel General Anzeiger)

Am 12.05. beschloss der Rat gegen die Stimmen der AfD und des BBB, dass eine eventuell gezahlte Inflationsausgleichsprämie nicht berücksichtigt werden solle.

ABER das geschieht nur auf Antrag. Der JAEB hat nachgehakt und bestätigt bekommen, dass die Überprüfung formlos per E-Mail beantragt werden kann. Falls Ihr eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie zwischen dem Oktober 2022 und 31. Dezember 2024 bekommen habt, solltet Ihr überprüfen lassen, ob Ihr eine Rückerstattung bekommt. Dafür braucht Ihr ein Dokument (z.B. Gehaltsabrechnung) aus dem hervorgeht, wie hoch die Inflationsprämie war.

Um das für Euch so einfach wie möglich zu machen könnt Ihr einfach den nachfolgenden Text für Eure E-Mail kopieren:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Ratssitzung vom 12.05.2025 wurde beschlossen, dass eine steuerfrei erhaltene Inflationsausgleichsprämie bei der Bemessung des Einkommens für die Jahre 2023 und 2024 nicht berücksichtigt werden soll.

Ich habe eine Inflationsausgleichsprämie erhalten und beantrage deshalb, die Neuberechnung des zu bemessenen Einkommens für die Jahre 2023 und 2024. Ein entsprechenden Nachweis habe ich beigefügt.

Bitte teilen Sie mir das Ergebnis der Neuberechnung mit und senden Sie mir den entsprechenden Berechnungsbogen.

Mit freundlichen Grüßen

[NAME]

Adresse:
Stadt Bonn, Amt für Kinder, Jugend und Familie
Elternbeitragsstelle
53103 Bonn

E-Mail: elternbeitraege@bonn.de

Bei Fragen melde Dich gerne bei uns.

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